BG-Fahrten nach Arbeits- und Wegeunfällen: Krankenfahrten zur Behandlung und Reha


Ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall kann den Alltag von einem Moment auf den anderen verändern. Neben der eigentlichen Behandlung stehen für Betroffene häufig weitere Termine an - beispielsweise beim Durchgangsarzt, bei Fachärzten, im Krankenhaus oder während einer medizinischen Rehabilitation.
Wenn die eigene Mobilität nach einem Unfall eingeschränkt ist, kann bereits der Weg zum nächsten Behandlungstermin zu einer Herausforderung werden. Dann stellt sich für viele Betroffene die Frage: Wie komme ich sicher zu meinen Terminen und wer übernimmt die Kosten für die notwendige Fahrt?
In diesem Patientenratgeber erfahren Sie, was Sie über BG-Fahrten nach Arbeits- und Wegeunfällen wissen sollten, welche Rolle die Berufsgenossenschaft beziehungsweise der zuständige Unfallversicherungsträger spielt und welche Möglichkeiten der Krankenbeförderung zur Verfügung stehen.
Wir erklären außerdem, welche Beförderungsart je nach persönlicher Situation infrage kommen kann - von der sitzenden Krankenfahrt bis zum Rollstuhl-, Tragestuhl- oder Liegendtransport.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit passiert. Dabei kann es sich nicht nur um einen Unfall direkt am Arbeitsplatz handeln. Auch bestimmte Tätigkeiten außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes können unter den Versicherungsschutz fallen.
Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die weitere medizinische Versorgung und – wenn erforderlich – auch Maßnahmen der Rehabilitation. Ziel ist es, die Gesundheit möglichst umfassend wiederherzustellen und die Rückkehr in den Beruf zu unterstützen. (DGUV)
Für Betroffene bedeutet das häufig: Nach dem Unfall folgen weitere Arzttermine, Untersuchungen, Nachbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn die verletzte Person aufgrund des Unfalls nicht selbstständig zu diesen Terminen gelangen kann, kann eine geeignete Beförderung erforderlich sein.
Was sind BG-Fahrten?
Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall können für Betroffene verschiedene medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen notwendig werden. Dazu gehören beispielsweise Untersuchungen, Nachbehandlungen, Arzttermine oder eine medizinische Rehabilitation.
Für die notwendigen Wege zu diesen Maßnahmen können Fahr- und Transportkosten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) führt Fahr- und Transportkosten ausdrücklich als mögliche Reisekosten im Zusammenhang mit der Heilbehandlung und Rehabilitation auf. (DGUV)
Solche Beförderungen werden häufig als BG-Fahrten bezeichnet. Sie können sowohl nach einem Arbeitsunfall als auch nach einem Wegeunfall erforderlich werden.
Ob eine konkrete Fahrt übernommen wird und welche Voraussetzungen dafür gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Unfall, der medizinischen Notwendigkeit und den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Für Betroffene ist deshalb wichtig, frühzeitig zu klären, wie die notwendige Beförderung organisiert werden kann und welche Unterlagen beziehungsweise Angaben dafür benötigt werden.
Zu welchen Terminen können BG-Fahrten erforderlich sein?
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann die Behandlung über einen längeren Zeitraum hinweg mehrere Termine umfassen. Je nach Verletzung können Untersuchungen, Nachbehandlungen, therapeutische Maßnahmen oder eine Rehabilitation notwendig sein.
Wenn die betroffene Person aufgrund der Unfallfolgen nicht selbstständig zu diesen Terminen gelangen kann, können entsprechende Fahr- oder Transportkosten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Die Unfallversicherungsträger übernehmen die erforderlichen Reisekosten, soweit diese für die Heilbehandlung oder Rehabilitation notwendig sind. (DGUV)
Fahrten zum Durchgangsarzt
Der Durchgangsarzt - kurz D-Arzt – spielt bei vielen Arbeits- und Wegeunfällen eine wichtige Rolle. Er ist auf die Behandlung von Unfallverletzungen spezialisiert und steuert bei entsprechenden Fällen das weitere Heilverfahren. Eine Vorstellung beim D-Arzt ist unter anderem erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zu Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert. (DGUV)
Fahrten zu Fachärzten und Nachbehandlungen
Je nach Verletzung können im weiteren Verlauf zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen bei Fachärzten erforderlich sein. Auch Kontrolltermine und Nachbehandlungen können sich über mehrere Wochen oder Monate erstrecken.
Fahrten zur Rehabilitation
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall kann eine medizinische Rehabilitation erforderlich werden. Dazu gehören beispielsweise physiotherapeutische und andere rehabilitative Maßnahmen. Die gesetzliche Unfallversicherung steuert die Heilbehandlung und Rehabilitation mit dem Ziel, die gesundheitliche Situation möglichst umfassend zu verbessern und die Rückkehr in das Arbeitsleben zu unterstützen. (DGUV)
Fahrten zum Krankenhaus oder zu weiteren Behandlungseinrichtungen
Auch Fahrten zu einem Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder einer anderen für die Behandlung erforderlichen Einrichtung können je nach Situation notwendig sein.
Welche Fahrt im Einzelfall erforderlich ist und welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem konkreten Versicherungsfall und den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Welche Beförderungsart ist bei einer BG-Fahrt geeignet?
Nicht jeder Unfallverletzte benötigt dieselbe Form der Beförderung. Entscheidend ist, welche Unterstützung aufgrund der Unfallfolgen für den Weg zur Behandlung oder Rehabilitation erforderlich ist.
Je nach persönlicher Mobilität und gesundheitlicher Situation kann eine unterschiedliche Beförderungsart infrage kommen.
Sitzende Krankenfahrt
Eine sitzende Krankenfahrt eignet sich für Personen, die während der Fahrt aufrecht sitzen können und keine medizinische Betreuung während der Beförderung benötigen.
Sie kann beispielsweise für Fahrten zu einem D-Arzt, zu Facharztterminen, zu Nachbehandlungen oder zu einer Rehabilitationseinrichtung genutzt werden.
Rollstuhltransport
Wenn eine Person aufgrund der Unfallfolgen auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann eine Beförderung mit einem geeigneten Rollstuhlfahrzeug erforderlich sein.
Dabei wird der Rollstuhl sicher im Fahrzeug befestigt. Je nach Fahrzeug und persönlicher Situation kann die Beförderung im eigenen Rollstuhl erfolgen.
Tragestuhltransport
Nach einem Unfall kann es vorkommen, dass eine Person zwar nicht selbstständig Treppen überwinden kann, aber während der Fahrt sitzend transportiert werden kann.
In solchen Fällen kann ein Tragestuhltransport mit entsprechender Unterstützung beim Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Überwinden von Treppen eine geeignete Lösung sein.
Liegendtransport
Bei bestimmten Verletzungen oder gesundheitlichen Einschränkungen kann eine liegende Beförderung erforderlich sein. In diesen Fällen wird der Patient in einer dafür geeigneten Position transportiert.
Welche Beförderungsart tatsächlich notwendig ist, sollte im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gesundheitszustand und der medizinischen Behandlung geklärt werden.
Wichtig: Eine geeignete Beförderungsart sollte nicht allein danach ausgewählt werden, was am bequemsten erscheint. Entscheidend ist, welche Beförderung aufgrund der Unfallfolgen und für die erforderliche Behandlung oder Rehabilitation notwendig ist.
Wer übernimmt die Kosten für eine BG-Fahrt?
Bei einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall ist grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung für die Leistungen im Zusammenhang mit dem Unfall zuständig. Je nach Zuständigkeit kann dies beispielsweise eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse sein.
Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gehören unter anderem die medizinische Behandlung und Rehabilitation. Auch die hierfür erforderlichen Reisekosten können übernommen werden. Dazu zählen insbesondere notwendige Fahr- und Transportkosten. (DGUV)
Für Betroffene bedeutet das: Ist eine Fahrt aufgrund der Unfallfolgen für die notwendige Heilbehandlung oder Rehabilitation erforderlich, können die damit verbundenen Kosten grundsätzlich Bestandteil der Leistungen der Unfallversicherung sein.
Welche Kosten im konkreten Fall übernommen werden und wie die Abrechnung erfolgt, richtet sich nach dem jeweiligen Unfallversicherungsträger und dem individuellen Behandlungsfall.
Muss ich die Fahrt selbst bezahlen?
Bei BG-Fahrten sollte vor der Fahrt geklärt werden, wer der zuständige Unfallversicherungsträger ist und wie die Beförderung abgerechnet werden soll.
Saphir Krankenfahrdienst unterstützt Sie bei der Organisation der notwendigen Beförderung und kann Ihnen dabei helfen, die für die Fahrt erforderlichen Angaben zu klären.
Wichtig: Ob eine konkrete Fahrt als Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen wird, entscheidet nicht der Krankenfahrdienst, sondern der zuständige Unfallversicherungsträger beziehungsweise richtet sich nach dessen Vorgaben.
Was sollten Sie vor einer BG-Fahrt klären?
Damit eine BG-Fahrt möglichst unkompliziert organisiert werden kann, sollten einige wichtige Informationen bereits vor der Fahrt geklärt sein. Gerade nach einem Arbeits- oder Wegeunfall können mehrere Behandlungstermine folgen. Eine frühzeitige Organisation kann dabei helfen, unnötigen Aufwand zu vermeiden.
Wer ist der zuständige Unfallversicherungsträger?
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ist grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Je nach Fall kann beispielsweise eine Berufsgenossenschaft oder eine Unfallkasse der zuständige Unfallversicherungsträger sein.
Wohin geht die Fahrt?
Für die Organisation der Beförderung sollten die genaue Abholadresse sowie die Adresse der Behandlungseinrichtung bekannt sein. Wichtig ist außerdem, wann der Termin stattfindet und ob bereits ein fester Behandlungstermin vereinbart wurde.
Welche Beförderung wird benötigt?
Die persönliche Mobilität kann sich nach einem Unfall vorübergehend oder dauerhaft verändern. Deshalb sollte bereits bei der Buchung angegeben werden, ob die Fahrt sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend erfolgen muss.
Auch besondere Gegebenheiten - beispielsweise Treppen am Abholort oder die Mitnahme eines eigenen Rollstuhls - sollten möglichst früh mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen oder Angaben werden benötigt?
Je nach Fall können Angaben zum Arbeits- oder Wegeunfall, zum zuständigen Unfallversicherungsträger sowie zur Behandlung erforderlich sein. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, kann unterschiedlich sein.
Es empfiehlt sich daher, die notwendigen Angaben vor der Fahrt mit dem behandelnden Arzt, der zuständigen Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse oder dem Krankenfahrdienst zu klären.
Bei wiederkehrenden Terminen frühzeitig planen
Nach einem Unfall können regelmäßige Kontrolltermine, Nachbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sein. Wenn bereits mehrere Termine feststehen, kann es sinnvoll sein, die notwendigen Fahrten frühzeitig zu organisieren.
BG-Fahrten mit Saphir Krankenfahrdienst
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall möchten wir Ihnen die Organisation Ihrer notwendigen Fahrten so unkompliziert wie möglich machen. Saphir Krankenfahrdienst übernimmt BG-Fahrten zu medizinischen Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen und richtet die Beförderung dabei nach der individuellen Mobilität des Patienten.
Ob Sie nach einem Unfall zu einem D-Arzt, Facharzt, Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung müssen - wir bringen Sie zuverlässig zu Ihrem Termin und wieder zurück.
Dabei stehen verschiedene Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nach persönlicher Situation können wir sitzende Krankenfahrten, Rollstuhltransporte, Tragestuhltransporte oder Liegendtransporte durchführen.
Auch wenn nach einem Arbeits- oder Wegeunfall mehrere Termine über einen längeren Zeitraum anstehen, können die erforderlichen Fahrten frühzeitig mit uns geplant werden. So haben Sie einen festen Ansprechpartner für Ihre Beförderung und können sich auf den eigentlichen Behandlungstermin konzentrieren.
Welche BG-Fahrten führt Saphir durch?
Saphir Krankenfahrdienst bietet unter anderem Beförderungen zu:
D-Arzt-Terminen
Facharztterminen
Kontrolluntersuchungen
Nachbehandlungen
Krankenhäusern
ambulanten Behandlungen
Reha- und Rehabilitationseinrichtungen
weiteren medizinisch erforderlichen Behandlungsterminen
Passende Beförderung für Ihre persönliche Situation
Nicht jeder Patient benötigt dieselbe Form der Beförderung. Deshalb klären wir bereits bei der Anfrage, welche Unterstützung Sie benötigen.
Rollstuhltransport: Für Patienten, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und entsprechend befördert werden müssen.
Tragestuhltransport: Wenn beispielsweise das Überwinden von Treppen nicht selbstständig möglich ist, eine sitzende Beförderung aber möglich bleibt.
Liegendtransport: Wenn aufgrund der gesundheitlichen Situation eine liegende Beförderung erforderlich ist.
Häufige Fragen zu BG-Fahrten
Was ist eine BG-Fahrt?
Eine BG-Fahrt ist eine Fahrt, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder Rehabilitation nach einem Arbeits- oder Wegeunfall erforderlich sein kann. Die Beförderung kann beispielsweise zu einem D-Arzt, Facharzt, Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung erfolgen.
Wer übernimmt die Kosten einer BG-Fahrt?
Bei einem versicherten Arbeits- oder Wegeunfall können erforderliche Fahr- und Transportkosten Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sein. Zuständig ist je nach Fall beispielsweise eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Welche Kosten im konkreten Fall übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsfall und den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Kann ich nach einem Arbeitsunfall mit einem Krankenfahrdienst fahren?
Ja. Wenn aufgrund der Unfallfolgen eine Beförderung zu einer erforderlichen Behandlung oder Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist, kann ein geeigneter Krankenfahrdienst für die Beförderung infrage kommen.
Kann ich mit dem Rollstuhl zu meinem Behandlungstermin gefahren werden?
Ja. Wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzung auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kann ein geeigneter Rollstuhltransport organisiert werden. Teilen Sie bei der Anfrage mit, ob Sie Ihren eigenen Rollstuhl mitbringen und welche Unterstützung Sie benötigen.
Fährt Saphir auch zu Reha-Terminen?
Ja. Saphir Krankenfahrdienst führt auch Fahrten zu Reha- und Rehabilitationseinrichtungen durch. Bei regelmäßigen Terminen können die Fahrten frühzeitig geplant werden.
Kann Saphir mich zum D-Arzt fahren?
Ja. Saphir führt Krankenfahrten zu D-Arzt-Terminen sowie zu weiteren medizinisch erforderlichen Behandlungen durch.
Muss ich die BG-Fahrt selbst organisieren?
Die konkrete Organisation kann je nach Fall unterschiedlich ablaufen. Wenn eine Beförderung erforderlich ist, können Sie sich an einen geeigneten Krankenfahrdienst wenden. Saphir unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Fahrt und klärt mit Ihnen die für die Beförderung notwendigen Angaben.
Nach dem Unfall sicher unterwegs - mit Saphir
Ein Arbeits- oder Wegeunfall bringt oft bereits genug organisatorische Herausforderungen mit sich. Die notwendige Beförderung zu Behandlung und Rehabilitation sollte deshalb zuverlässig und unkompliziert funktionieren.
Saphir Krankenfahrdienst steht Ihnen dabei als zuverlässiger Ansprechpartner für BG-Fahrten zur Seite. Wir planen Ihre Fahrt passend zu Ihrem Termin und Ihrer persönlichen Mobilität - im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend.
Sie möchten eine BG-Fahrt anfragen oder haben Fragen zur Organisation?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0241 / 99 718 781 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir besprechen die notwendigen Angaben mit Ihnen und kümmern uns um die passende Beförderung.
Auch nach einer ambulanten Operation kann eine sichere Beförderung wichtig sein. Doch wann ist eine Krankenfahrt nach einer ambulanten OP sinnvoll und was sollten Patienten dabei beachten?
Mehr dazu in unserem nächsten Patientenratgeber.




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