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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Saphir Krankenfahrdienst GmbH

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Krankenfahrten der Saphir Krankenfahrdienst GmbH.

 

Die AGB gelten für Fahrgäste, Angehörige, Einrichtungen sowie sonstige Personen oder Stellen, die eine Krankenfahrt beauftragen.

2. Anfrage & Auftragserteilung

Krankenfahrten können telefonisch, per E-Mail, per Fax oder über das Buchungsformular auf unserer Website angefragt werden.

 

Ein Beförderungsauftrag gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Saphir Krankenfahrdienst als angenommen. Die Bestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

 

Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

3. Leistungen

Saphir Krankenfahrdienst erbringt Leistungen der nicht qualifizierten Krankenbeförderung.

 

Hierbei handelt es sich um medizinisch notwendige Krankenfahrten ohne medizinische Fachbetreuung während der Beförderung. Die Fahrten erfolgen beispielsweise als Rollstuhl-, Tragestuhl- oder Liegendfahrt zu Ärzten, Kliniken, Rehaeinrichtungen oder medizinischen Behandlungen.

 

Die Beförderungen erfolgen durch entsprechend eingewiesene und auf die Anforderungen der Krankenbeförderung vorbereitete Fahrer.

 

Saphir Krankenfahrdienst bietet unter anderem folgende Beförderungsleistungen an:

 

• Rollstuhlfahrten

• Tragestuhlfahrten

• Liegendfahrten

• Dialysefahrten

• Arzt- und Krankenhausfahrten

• Rehafahrten

• Serienfahrten

• Langstreckenfahrten

• Krankenfahrten zu medizinischen Behandlungen

 

Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Buchung oder einer ärztlichen Verordnung für Krankenbeförderung.

4. Kostenübernahme & Verordnung

Für die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder sonstige Kostenträger ist in der Regel eine gültige ärztliche Verordnung erforderlich.

 

Liegt zum Zeitpunkt der Fahrt keine gültige oder genehmigte Verordnung vor, kann die Fahrt als Privatleistung abgerechnet werden.

 

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, notwendige Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

5. Abrechnung & Zahlungsbedingungen

Saphir Krankenfahrdienst arbeitet bargeldlos.

 

Selbstzahler können Rechnungen per Überweisung oder Kartenzahlung begleichen. Barzahlungen werden nicht angeboten.

 

Liegt eine gültige Kostenübernahme vor und besteht ein entsprechender Vertrag mit dem jeweiligen Kostenträger, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder sonstigen zuständigen Stellen.

 

Privatversicherte Patienten erhalten nach der Beförderung eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe.

 

Der gesetzliche Eigenanteil ist - sofern keine gültige Befreiung vorliegt - vom Fahrgast selbst zu tragen.

6. Stornierung & Leerfahrten

Terminabsagen sollten möglichst frühzeitig erfolgen.

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Bei regulären Krankenfahrten bitten wir um eine Stornierung spätestens 3 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin.

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Bei Langstreckenfahrten bitten wir um eine Stornierung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin.

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Wird ein Fahrgast zum vereinbarten Zeitpunkt am angegebenen Abholort nicht angetroffen oder erfolgt keine rechtzeitige Absage, kann die Fahrt als Leerfahrt berechnet werden.

 

Bereits entstandene Aufwendungen und Fahrtkosten können in Rechnung gestellt werden.

7. Haftung

Saphir Krankenfahrdienst haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung einer Beförderung entstehen.

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Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Saphir Krankenfahrdienst nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

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Keine Haftung wird für Verzögerungen übernommen, die durch Umstände verursacht werden, die Saphir Krankenfahrdienst nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Verkehrsbehinderungen, Staus, Unfälle, Witterungsverhältnisse, Straßen- oder Streckensperrungen, behördliche Maßnahmen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

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Dies gilt auch für Verzögerungen aufgrund von Fahrzeugpannen oder technischen Störungen, sofern diese trotz ordnungsgemäßer Wartung und zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren.

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Verzögerungen können außerdem entstehen, wenn der Fahrgast nicht rechtzeitig zur vereinbarten Abholzeit bereitsteht oder sich der Ablauf der Beförderung durch eine vom Fahrgast verursachte Verspätung verändert. In solchen Fällen können sich nachfolgende Fahrtzeiten entsprechend verschieben.

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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Fahrtanfragen, zur Durchführung und Abrechnung von Beförderungsleistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen.

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Soweit für die Durchführung, Abrechnung oder Organisation einer Beförderung die Übermittlung personenbezogener Daten an Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, sonstige Kostenträger, Abrechnungsdienstleister oder andere hierzu berechtigte Stellen erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich im hierfür erforderlichen Umfang und auf Grundlage der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

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Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den jeweiligen Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der Saphir Krankenfahrdienst GmbH.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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