top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Saphir Krankenfahrdienst GmbH

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Krankenfahrten der Saphir Krankenfahrdienst GmbH.

 

Die AGB gelten für Fahrgäste, Angehörige, Einrichtungen sowie sonstige Personen oder Stellen, die eine Krankenfahrt beauftragen.

2. Anfrage & Auftragserteilung

Krankenfahrten können telefonisch, per E-Mail, per Fax oder über das Anfrageformular auf unserer Website angefragt werden.

 

Ein Beförderungsauftrag gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Saphir Krankenfahrdienst als angenommen. Die Bestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

 

Mit der Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

3. Leistungen

Saphir Krankenfahrdienst erbringt Leistungen der nicht qualifizierten Krankenbeförderung.

 

Hierbei handelt es sich um medizinisch notwendige Krankenfahrten ohne medizinische Fachbetreuung während der Beförderung. Die Fahrten erfolgen beispielsweise als Rollstuhl-, Tragestuhl- oder Liegendfahrt zu Ärzten, Kliniken, Rehaeinrichtungen oder medizinischen Behandlungen.

 

Die Beförderungen erfolgen durch entsprechend eingewiesene und auf die Anforderungen der Krankenbeförderung vorbereitete Fahrer.

 

Saphir Krankenfahrdienst bietet unter anderem folgende Beförderungsleistungen an:

 

• Rollstuhlfahrten

• Tragestuhlfahrten

• Liegendfahrten

• Dialysefahrten

• Arzt- und Krankenhausfahrten

• Rehafahrten

• Serienfahrten

• Langstreckenfahrten

• Krankenfahrten zu medizinischen Behandlungen

 

Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Buchung oder einer ärztlichen Verordnung für Krankenbeförderung.

4. Kostenübernahme & Verordnung

Für die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder sonstige Kostenträger ist in der Regel eine gültige ärztliche Verordnung erforderlich.

 

Liegt zum Zeitpunkt der Fahrt keine gültige oder genehmigte Verordnung vor, kann die Fahrt als Privatleistung abgerechnet werden.

 

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, notwendige Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

5. Abrechnung & Zahlungsbedingungen

Saphir Krankenfahrdienst arbeitet bargeldlos.

 

Selbstzahler können Rechnungen per Überweisung oder Kartenzahlung begleichen. Barzahlungen werden nicht angeboten.

 

Liegt eine gültige Kostenübernahme vor und besteht ein entsprechender Vertrag mit dem jeweiligen Kostenträger, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder sonstigen zuständigen Stellen.

 

Privatversicherte Patienten erhalten nach der Beförderung eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe.

 

Der gesetzliche Eigenanteil ist - sofern keine gültige Befreiung vorliegt - vom Fahrgast selbst zu tragen.

6. Stornierung & Leerfahrten

Terminabsagen sollten möglichst frühzeitig erfolgen.

 

Wird ein Fahrgast zum vereinbarten Zeitpunkt am angegebenen Abholort nicht angetroffen oder erfolgt keine rechtzeitige Absage, kann die Fahrt als Leerfahrt berechnet werden.

 

Bereits entstandene Aufwendungen und Fahrtkosten können in Rechnung gestellt werden.

7. Haftung

Saphir Krankenfahrdienst haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

 

Für Verspätungen aufgrund von Verkehrslage, Witterung, Straßensperrungen oder sonstigen äußeren Umständen wird keine Haftung übernommen.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

 

Es werden ausschließlich abrechnungsrelevante personenbezogene Daten verarbeitet. Eine Weitergabe medizinischer Gesundheitsdaten erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der Saphir Krankenfahrdienst GmbH.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

bottom of page