Krankenfahrt: Voraussetzungen, Kostenübernahme und wichtige Tipps
- Saphir Krankenfahrdienst GmbH

- vor 3 Stunden
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Eine medizinische Behandlung beginnt nicht erst in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Für viele Menschen ist bereits der Weg dorthin eine Herausforderung. Wer aufgrund einer Erkrankung oder eingeschränkter Mobilität nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Fahrzeug fahren kann, ist auf eine zuverlässige Krankenfahrt angewiesen.
Doch wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Krankenfahrt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wann ist eine ärztliche Verordnung erforderlich und wann muss die Krankenbeförderung vorab von der Krankenkasse genehmigt werden?
In diesem Ratgeber erfahren Sie verständlich und praxisnah, wann eine Krankenfahrt möglich ist, wie Sie eine Krankenfahrt beantragen, welche Kosten übernommen werden und worauf Sie bei der Organisation achten sollten. Dabei gehen wir auch auf besondere Situationen wie Rollstuhltransporte, regelmäßige Behandlungen und Fahrten in der Region Aachen ein.
Was ist eine Krankenfahrt?
Eine Krankenfahrt ist eine Beförderung, die Patientinnen und Patienten dabei unterstützt, eine medizinisch notwendige Behandlung sicher zu erreichen. Sie kann beispielsweise zu einer Arztpraxis, einem Krankenhaus oder einer therapeutischen Einrichtung führen.
Je nach gesundheitlicher Situation und Mobilität kommen unterschiedliche Beförderungsmöglichkeiten infrage. Dazu gehören unter anderem Fahrten mit einem Taxi oder Mietwagen sowie speziell ausgestattete Fahrzeuge für die Beförderung von Menschen im Rollstuhl.
Entscheidend ist dabei nicht allein, dass eine Person eine Behandlung wahrnehmen möchte. Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ob eine Krankenfahrt medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel geeignet ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Krankenfahrt?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Krankenfahrt nicht automatisch für jede Fahrt zu einer medizinischen Behandlung. Entscheidend ist, ob die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundlage für die Kostenübernahme ist insbesondere § 60 SGB V. Je nach Art der Behandlung und persönlicher Situation können unterschiedliche Regelungen gelten. Deshalb ist es wichtig, bereits vor der Fahrt zu klären, ob eine ärztliche Verordnung erforderlich ist und ob die Krankenkasse die Beförderung vorher genehmigen muss.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Fahrten zu stationären und ambulanten Behandlungen. Während bestimmte Fahrten ohne vorherige Genehmigung möglich sind, kann bei anderen ambulanten Behandlungen eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.
Auch bestimmte persönliche Voraussetzungen können eine Rolle spielen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder eine entsprechende Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Krankenfahrt?
Ob eine Krankenfahrt von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem, dass die Beförderung medizinisch notwendig ist und im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenversicherung steht.
In vielen Fällen stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Verordnung über die Krankenbeförderung aus. Darauf wird unter anderem festgehalten, welche Art der Beförderung medizinisch erforderlich ist.
Bei ambulanten Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen. Eine Kostenübernahme kommt insbesondere dann infrage, wenn die Patientin oder der Patient aufgrund des Gesundheitszustands nicht auf zumutbare Weise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem privaten Fahrzeug zur Behandlung gelangen kann.
Auch bestimmte persönliche Voraussetzungen können relevant sein. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Merkzeichen eines Schwerbehindertenausweises oder bestimmte Pflegegrade in Verbindung mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität.
Wichtig: Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis allein bedeuten nicht automatisch, dass jede Krankenfahrt von der Krankenkasse übernommen wird. Entscheidend sind die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung
Medizinische Notwendigkeit der Beförderung
Art und Ziel der Behandlung
Gesundheitszustand und Mobilität der Patientin oder des Patienten
Erforderliches Beförderungsmittel
Gegebenenfalls Genehmigung der Krankenkasse
Krankenfahrt beantragen: So gehen Sie vor
Eine Krankenfahrt sollte möglichst frühzeitig organisiert werden. Besonders bei regelmäßigen Behandlungsterminen ist es sinnvoll, die notwendigen Unterlagen und die Beförderung rechtzeitig zu klären.
Der genaue Ablauf hängt davon ab, welche Behandlung ansteht und welche Voraussetzungen bei der Patientin oder dem Patienten vorliegen. In vielen Fällen beginnt die Organisation mit der ärztlichen Verordnung zur Krankenbeförderung.
1. Ärztliche Verordnung besprechen
Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Arztpraxis und klären Sie, ob eine Verordnung zur Krankenbeförderung erforderlich ist. Die Ärztin oder der Arzt beurteilt, ob die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist und welches Beförderungsmittel geeignet ist.
2. Genehmigung der Krankenkasse prüfen
Nicht jede Krankenfahrt muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Je nach Art der Behandlung und persönlicher Situation gelten unterschiedliche Regelungen. Wenn eine Genehmigung erforderlich ist, sollte diese vor Fahrtantritt geklärt werden.
3. Geeignetes Fahrzeug auswählen
Teilen Sie dem Krankenfahrdienst bereits bei der Buchung mit, ob Sie gehfähig sind, einen Rollator oder Rollstuhl nutzen oder Unterstützung beim Ein- und Aussteigen benötigen. So kann das passende Fahrzeug eingeplant werden.
4. Fahrt rechtzeitig buchen
Vereinbaren Sie die Abholung möglichst frühzeitig und geben Sie den genauen Behandlungstermin an. Bei regelmäßigen Fahrten kann eine frühzeitige Planung den organisatorischen Aufwand deutlich reduzieren.
Was kostet eine Krankenfahrt?
Die Kosten einer Krankenfahrt hängen unter anderem von der Entfernung, dem benötigten Fahrzeug und der Art der Beförderung ab. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, können die Fahrkosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Für gesetzlich Versicherte kann grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Sie beträgt 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Die Zuzahlung ist dabei auf die tatsächlichen Kosten der Fahrt begrenzt.
Wer von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist, muss die entsprechende Befreiung gegenüber der Krankenkasse nachweisen. Auch bei Krankenfahrten gelten die allgemeinen Regelungen zur persönlichen Belastungsgrenze.
Wichtig ist: Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse hängt nicht allein davon ab, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die jeweilige Beförderung erfüllt sind.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Für Hin- und Rückfahrt können dabei grundsätzlich zwei einzelne Fahrten zugrunde liegen.
Krankenfahrt mit Rollstuhl: Was ist zu beachten?
Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kann eine gewöhnliche Fahrt mit dem Auto oder Taxi nicht immer geeignet sein. Entscheidend ist deshalb bereits bei der Buchung, wie die Patientin oder der Patient transportiert werden kann und welche Unterstützung benötigt wird.
Je nach Situation kann ein speziell ausgestattetes Fahrzeug für den Rollstuhltransport erforderlich sein. Dabei kann es einen Unterschied machen, ob die Person während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt oder für die Fahrt auf einen Fahrzeugsitz umgesetzt werden kann.
Bei der Buchung sollten deshalb möglichst genaue Angaben gemacht werden. Dazu gehören insbesondere die Art des Rollstuhls, die Mobilität der Person und die Frage, ob Unterstützung beim Ein- und Aussteigen benötigt wird.
Ein geeigneter Rollstuhltransport sorgt nicht nur für mehr Komfort, sondern vor allem für eine sichere Beförderung. Bei Saphir Krankenfahrdienst planen wir die Fahrt deshalb anhand der individuellen Mobilitätssituation und des benötigten Fahrzeugs.
Welche Informationen sollte ich bei der Buchung angeben?
Wird ein Rollstuhl benötigt?
Kann die Person selbstständig gehen?
Kann sie aus dem Rollstuhl auf einen Fahrzeugsitz umgesetzt werden?
Bleibt sie während der Fahrt im Rollstuhl sitzen?
Wird Unterstützung beim Ein- oder Aussteigen benötigt?
Wird zusätzlich ein Rollator oder eine andere Mobilitätshilfe mitgeführt?
Fährt eine Begleitperson mit?
Krankenfahrt, Krankentransport oder Rettungsfahrt – was ist der Unterschied?
Die Begriffe Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsfahrt werden im Alltag häufig miteinander verwechselt. Sie beschreiben jedoch unterschiedliche Formen der Beförderung und sind nicht für dieselben Situationen vorgesehen.
Welche Beförderungsart geeignet ist, richtet sich insbesondere nach dem Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten und danach, ob während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich ist.
Krankenfahrt
Bei einer Krankenfahrt steht die sichere Beförderung zu einer medizinischen Behandlung im Vordergrund. Sie kann beispielsweise mit einem Taxi oder Mietwagen erfolgen. Eine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
Auch speziell ausgestattete Fahrzeuge für Rollstuhltransporte können im Rahmen einer Krankenfahrt eingesetzt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Krankentransport
Ein Krankentransport kommt infrage, wenn die Patientin oder der Patient während der Beförderung eine medizinisch-fachliche Betreuung oder die besonderen Einrichtungen eines Krankentransportwagens benötigt.
Der entscheidende Unterschied zur Krankenfahrt ist somit nicht einfach der Gesundheitszustand allein, sondern der konkrete medizinische Bedarf während des Transports.
Rettungsfahrt
Eine Rettungsfahrt ist für akute medizinische Notfälle vorgesehen. Wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit besteht, ist der Rettungsdienst zuständig.
Bei einem medizinischen Notfall sollte deshalb nicht ein normaler Krankenfahrdienst bestellt werden. In einer akuten Notfallsituation ist der Rettungsdienst über die zuständige Notrufnummer zu alarmieren.
Wichtig: Ein Krankenfahrdienst ersetzt keinen Rettungsdienst. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 112.
Krankenfahrten zur Dialyse, Chemotherapie und Strahlentherapie
Für viele Patientinnen und Patienten gehören regelmäßige Behandlungen über Wochen oder Monate zum Alltag. Gerade bei Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie kann die zuverlässige Organisation der Hin- und Rückfahrt eine wichtige Entlastung sein.
Für bestimmte regelmäßige ambulante Behandlungen sieht das Krankenbeförderungsrecht besondere Regelungen vor. Ob die Kosten einer Fahrt übernommen werden und ob eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist, hängt jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Situation ab.
Deshalb sollte die Krankenbeförderung bereits zu Beginn der Behandlung mit der behandelnden Praxis und – soweit erforderlich – mit der Krankenkasse geklärt werden. Eine ärztliche Verordnung kann dabei die Grundlage für die Beförderung bilden.
Bei regelmäßigen Behandlungsterminen ist außerdem eine frühzeitige Abstimmung mit dem Fahrdienst sinnvoll. So können feste Behandlungstermine, Abholzeiten und gegebenenfalls wiederkehrende Fahrten besser organisiert werden.
Krankenfahrt zur Dialyse
Dialysebehandlungen finden häufig regelmäßig statt und können für die betroffenen Patientinnen und Patienten körperlich belastend sein. Eine zuverlässige Beförderung kann deshalb dabei helfen, die notwendigen Behandlungstermine planbar wahrzunehmen.
Ob eine Fahrt zulasten der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden kann, richtet sich nach den geltenden Voraussetzungen. Die konkrete Verordnung und die erforderliche Beförderungsart sollten mit der behandelnden Praxis geklärt werden.
Krankenfahrt zur Chemotherapie
Auch bei einer Chemotherapie können regelmäßige Fahrten zu einer ambulanten Behandlung erforderlich sein. Gerade nach einer Behandlung können sich Belastbarkeit und Mobilität verändern.
Deshalb sollte bereits bei der Planung berücksichtigt werden, welches Fahrzeug benötigt wird und ob beispielsweise Unterstützung beim Ein- und Aussteigen erforderlich ist. Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und der individuellen medizinischen Situation.
Krankenfahrt zur Strahlentherapie
Eine Strahlentherapie wird häufig über einen längeren Zeitraum mit wiederkehrenden Behandlungsterminen durchgeführt. Für Patientinnen und Patienten kann es daher sinnvoll sein, die notwendigen Fahrten frühzeitig und zuverlässig zu organisieren.
Auch hier gelten für die Kostenübernahme und eine eventuell erforderliche Genehmigung die gesetzlichen Voraussetzungen. Die behandelnde Praxis kann darüber informieren, welche Verordnung für die jeweilige Behandlung erforderlich ist.
Unser Tipp: Wenn Sie regelmäßig zu einer Behandlung gefahren werden müssen, klären Sie die notwendigen Unterlagen möglichst frühzeitig. Teilen Sie dem Fahrdienst außerdem mit, ob Sie gehfähig sind, einen Rollstuhl oder Rollator benötigen oder nach der Behandlung besondere Unterstützung benötigen.
Krankenfahrt in Aachen: zuverlässig zur Behandlung
Wer in Aachen oder der näheren Umgebung eine Krankenfahrt benötigt, sollte die Beförderung möglichst frühzeitig organisieren. Gerade bei regelmäßigen Arzt- und Behandlungsterminen ist eine zuverlässige Planung wichtig.
Der Saphir Krankenfahrdienst unterstützt Patientinnen und Patienten bei der Organisation medizinisch notwendiger Fahrten in Aachen und Umgebung. Je nach individuellem Bedarf bieten wir unter anderem sitzende Krankenfahrten sowie Beförderungen für Menschen im Rollstuhl an.
Bei der Buchung klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Voraussetzungen für die Fahrt bestehen und welches Fahrzeug für Ihre persönliche Mobilitätssituation geeignet ist. So können beispielsweise Rollstuhl, Rollator oder eine notwendige Begleitung bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Besonders bei wiederkehrenden Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Reha-Terminen ist eine frühzeitige Abstimmung sinnvoll. Dadurch können die benötigten Fahrten besser in den Behandlungsablauf integriert werden.
Welche Krankenfahrten bietet Saphir an?
Sitzende Krankenfahrten
Rollstuhltransporte
Tragestuhltransporte
Liegendtransporte
Fahrten zur Dialyse
Fahrten zur Chemotherapie
Fahrten zur Strahlentherapie
Fahrten zur Rehabilitation
Fahrten zu stationären und ambulanten Behandlungen
Krankenfahrdienst für Aachen und Umgebung
Saphir Krankenfahrdienst steht für eine sichere, zuverlässige und respektvolle Beförderung von Patientinnen und Patienten. Unser Anspruch ist es, die Fahrt so zu organisieren, dass sie zu den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person passt.
Wenn Sie nicht sicher sind, welches Fahrzeug oder welche Beförderungsart für Ihre Situation geeignet ist, können Sie uns bereits bei der Anfrage die wichtigsten Informationen zu Ihrer Mobilität und Ihrem Behandlungstermin mitteilen.
Was sollten Sie vor einer Krankenfahrt beachten?
Eine gute Vorbereitung macht die Krankenbeförderung einfacher und kann dazu beitragen, unnötige Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden. Besonders bei regelmäßigen Behandlungsterminen sollten wichtige Informationen bereits vor der Fahrt geklärt sein.
Halten Sie deshalb möglichst folgende Angaben und Unterlagen bereit:
Termin und genaue Uhrzeit der Behandlung
Name und Anschrift der Arztpraxis, Klinik oder Behandlungseinrichtung
Krankenversicherung
Ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung, sofern erforderlich
Genehmigung der Krankenkasse, sofern erforderlich
Angaben zur Gehfähigkeit und Mobilität
Rollstuhl, Rollator oder andere benötigte Hilfsmittel
Information darüber, ob eine Begleitperson mitfährt
Besonderheiten, die für die sichere Beförderung wichtig sind
Warum sollten Sie das Beförderungsmittel vorher klären?
Nicht jede Patientin und jeder Patient benötigt dasselbe Fahrzeug. Während für eine gehfähige Person eine normale sitzende Krankenfahrt infrage kommen kann, kann bei einer eingeschränkten Mobilität ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug erforderlich sein.
Bei der Buchung sollten Sie deshalb möglichst genau angeben, welche Unterstützung benötigt wird. So kann der Fahrdienst die Beförderung entsprechend vorbereiten und das passende Fahrzeug einplanen.
Wie früh sollte eine Krankenfahrt gebucht werden?
Bei planbaren Behandlungen empfehlen wir, die Krankenfahrt möglichst frühzeitig zu organisieren. Das gilt insbesondere bei regelmäßigen Fahrten, bei denen feste Behandlungstermine eingehalten werden müssen.
Je früher die notwendigen Informationen vorliegen, desto besser lässt sich die Beförderung auf den Behandlungstermin abstimmen.
Was tun, wenn die Krankenkasse die Krankenfahrt nicht genehmigt?
Wird eine beantragte Krankenfahrt von der Krankenkasse nicht genehmigt, sollten Sie zunächst prüfen, aus welchem Grund die Kostenübernahme abgelehnt wurde. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass keine Möglichkeit mehr besteht, die Entscheidung überprüfen zu lassen.
Lassen Sie sich die Entscheidung der Krankenkasse schriftlich mitteilen und prüfen Sie die Begründung. Falls Sie der Auffassung sind, dass die medizinischen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt sind, können Sie sich an Ihre behandelnde Arztpraxis wenden und die medizinische Begründung nochmals besprechen.
Gegen einen schriftlichen Bescheid der Krankenkasse kann grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen, hängt vom Inhalt des Bescheids und der individuellen Situation ab.
Wichtig: Ein Krankenfahrdienst kann keine Entscheidung der Krankenkasse ersetzen oder eine Kostenübernahme garantieren. Bei Fragen zur Genehmigung oder zu einem Widerspruch ist die Krankenkasse beziehungsweise eine geeignete Beratungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Was sollte ich bei einer Ablehnung prüfen?
Warum wurde die Kostenübernahme abgelehnt?
Liegt eine gültige ärztliche Verordnung vor?
Ist die medizinische Notwendigkeit ausreichend dokumentiert?
Ist eine vorherige Genehmigung erforderlich?
Wurde das richtige Beförderungsmittel verordnet?
Welche Frist gilt für einen möglichen Widerspruch?
Häufige Fragen zur Krankenfahrt
Wann übernimmt die Krankenkasse eine Krankenfahrt?
Die gesetzliche Krankenkasse kann die Kosten übernehmen, wenn die Beförderung medizinisch notwendig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Art der Behandlung und persönlicher Situation können unterschiedliche Regelungen gelten.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für eine Krankenfahrt?
In der Regel wird eine Krankenbeförderung ärztlich verordnet. Welche Verordnung erforderlich ist und wer sie ausstellen darf, hängt vom jeweiligen Behandlungsfall ab.
Muss eine Krankenfahrt vorher genehmigt werden?
Nicht immer. Ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, hängt insbesondere von der Art der Behandlung und den persönlichen Voraussetzungen ab. Für bestimmte Fahrten bestehen Ausnahmen von der Genehmigungspflicht.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?
Für gesetzlich Versicherte beträgt die Zuzahlung grundsätzlich 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu Zuzahlungen und Befreiungen.
Kann ich mit dem Rollstuhl eine Krankenfahrt machen?
Ja. Für Patientinnen und Patienten, die einen Rollstuhl nutzen, können geeignete rollstuhlgerechte Fahrzeuge eingesetzt werden. Bei der Buchung sollte angegeben werden, ob die Person während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt oder umgesetzt werden kann.
Kann eine Begleitperson mitfahren?
Eine Begleitperson kann je nach Fahrzeug, Platzverhältnissen und den Umständen der Beförderung mitgenommen werden. Am besten geben Sie bereits bei der Buchung an, dass eine Begleitperson mitfahren soll.
Kann ich eine Krankenfahrt zur Dialyse buchen?
Ja. Dialyse gehört zu den Behandlungen, für die besondere Regelungen zur Krankenbeförderung bestehen können. Ob die Krankenkasse die konkrete Fahrt übernimmt und welche Voraussetzungen gelten, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Bei einer Krankenfahrt steht die Beförderung ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt im Vordergrund. Ein Krankentransport ist erforderlich, wenn während des Transports eine fachliche Betreuung oder besondere medizinische Ausstattung benötigt wird.
Kann ich eine Krankenfahrt in Aachen buchen?
Wenn Sie eine Krankenfahrt in Aachen oder Umgebung benötigen, können Sie sich an den Saphir Krankenfahrdienst wenden. Teilen Sie uns möglichst frühzeitig den Behandlungstermin sowie Ihre Mobilitätssituation mit, damit die Beförderung passend geplant werden kann.

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